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Historie

Bereits 2006 hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder beschlossen, dass die Bildung regionaler Netzwerke zur Umsetzung von MRSA-Präventionsstrategien erfolgen soll.

Am Netzwerk sollen möglichst alle relevanten Akteure aus der jeweiligen Region teilnehmen. Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. die Netzwerkteilnehmer sollen sich in eigener Verantwortung verpflichten, dem Netzwerk beizutreten.

Die Koordination der Netzwerke soll durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfolgen.

Bis 2008 gab es in Bremen zur Vorbereitung intensive Fachgespräche mit verschiedenen Akteuren, die durch die damalige Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Jugend und Soziales initiiert wurden. Zahlreiche Akteure nahmen an Fortbildungsveranstaltungen teil. Mit der Gründung des Runden Tischs MRSA und der Berufung eines MRSA-Koordinators im Juni 2008 wurde die Vorgehensweise weiter systematisiert.

Im Herbst 2008 nahmen zusätzlich Arbeitsgruppen die Tätigkeit auf, um die Netzwerkgründung vorzubereiten.

Im Dezember 2008 erfolgte die Festlegung von MRSA-Screening-Mindestanforderungen für zukünftig am Netzwerk teilnehmende Krankenhäuser.
Für teilnehmende Krankenhäuser wurde eine verbindliche Selbstverpflichtungserklärung erarbeitet, die mit Unterstützung der bremischen Krankenhausgesellschaft den Krankenhäusern den Beitritt ermöglichen sollte.

Für Laboratorien wurden ebenfalls Qualitätsanforderungen festgelegt, die in die Selbstverpflichtungserklärung aufgenommen wurde.

Alle brem. Krankenhäuser und zahlreiche Laboratorien gründeten durch Unterzeichnung und Abgabe der Selbstverpflichtungserklärung im August 2009 das "MRSA Netzwerk Land Bremen".

Im Januar 2014 wurde am Runden Tisch beschlossen, dem Netzwerk einen neuen Namen zugeben. Die bisherige Bezeichnung des Netzwerks wurde der fachlichen Ausweitung auf weitere multiresistente Erreger nicht mehr gerecht. Statt "MRSA-Netzwerk Land Bremen" lautet die Bezeichnung jetzt "MRE-Netzwerk Land Bremen".

Im Januar 2014 wurde das MRE-Netzwerk auch regional erweitert. Erste Einrichtungen (Krankenhaus und stationäre Pflegeeinrichtung) aus Niedersachsen traten dem Netzwerk durch Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung bei.
Mit Stand 2019 sind auch drei niedersächsische Krankenhäuser aus angrenzenden Landkreisen Mitglied in unserem Netzwerk.